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   BFH, 09.11.1998 - III B 63/98   

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https://dejure.org/1998,5827
BFH, 09.11.1998 - III B 63/98 (https://dejure.org/1998,5827)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1998 - III B 63/98 (https://dejure.org/1998,5827)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1998 - III B 63/98 (https://dejure.org/1998,5827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdefrist - Ablauf - Fehlerhafte Beweiswürdigung - Verfahrensmangel - Denkfehler - Unterhaltszahlung - Steuerabzug - Amtsermittlungsgrundsatz - Zeugenbeweis

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 54 Abs. 1; ; FGO § 54 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; FGO § 96 Abs. 2; ; VwZG § 5 Abs. 2; ; BGB § 1601; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2, 3; ZPO § 295
    Fehlerhafte Beweiswürdigung; verzichtbare Verfahrensmängel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - III B 63/98
    In gleicher Weise wird mit dem Vortrag, das FG habe gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze verstoßen, die materielle Unrichtigkeit des Urteils, nicht aber ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel gerügt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, unter II. A. der Gründe).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - III B 63/98
    Die Grundsätze über die Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzurechnen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, unter 2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - III B 63/98
    Soweit die Kläger nach Ablauf der Beschwerdefrist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache rügen bzw. weitere Verfahrensrügen erhoben haben, können diese Gründe bei der Prüfung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - III B 63/98
    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können, so muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt worden ist oder weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - III B 63/98
    Auch insoweit handelt es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 04.12.1997 - VIII B 18/97

    Darlegungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - III B 63/98
    Wird eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO gerügt, so ist darzulegen, welche Tatsachen unaufgeklärt geblieben sind, obwohl sie aufklärungsbedürftig waren bzw. welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, warum der Kläger nicht von sich aus Beweis angeboten hat und sich eine weitere Aufklärung bzw. Beweiserhebung dem FG nach dessen insoweit maßgebender materiell-rechtlicher Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten, und schließlich, inwieweit das FG bei einer solchen Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859, unter 1. a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1997 - VIII B 27/97

    Lebensversicherung zugunsten eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - III B 63/98
    Bei verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht jedenfalls bei --wie im Streitfall-- fachkundig vertretenen Klägern bereits durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1997 VIII B 27/97, BFH/NV 1998, 1218, unter 3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2001 - VI B 143/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Werbungskostenabzug - Rechtliches Gehör - Mangelnde

    Mit dem Vortrag, das Finanzgericht (FG) habe gegen Denkgesetze verstoßen, wird die materielle Unrichtigkeit des Urteils, nicht aber ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel gerügt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1998 III B 63/98, BFH/NV 1999, 642).

    Die Grundsätze über die Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzurechnen (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672, und in BFH/NV 1999, 642).

    Dies setzt voraus, dass jede Partei den Vortrag der Gegenseite sowie alle Beweisunterlagen zur Kenntnis nehmen kann und außerdem Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 642, 643).

  • BFH, 10.07.2013 - IX B 25/13

    Rüge der Rechtsbeugung und des unfairen Verfahrens; fehlerhafte Beweiswürdigung

    b) Auch wird das Recht des Klägers auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) nicht durch eine --im Übrigen dem materiellen Recht zuzuordnende-- (vermeintlich) fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung seitens des FG verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1998 III B 63/98, BFH/NV 1999, 642; vom 29. Juni 2004 III B 176/03, juris), zumal der --auch fachkundig vertretene-- Kläger (in der über fünfstündigen mündlichen Verhandlung) hinreichend Gelegenheit hatte, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu den Zeugenaussagen Stellung zu nehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2007 XI B 71/06, BFH/NV 2007, 1685, und in BFH/NV 1999, 642).
  • BFH, 14.05.2007 - XI B 71/06

    Stichwort

    Dies setzt voraus, dass jeder Beteiligte den Vortrag der Gegenseite sowie alle Beweisunterlagen zur Kenntnis nehmen kann und außerdem Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern (BFH-Beschluss vom 9. November 1998 III B 63/98, BFH/NV 1999, 642).
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